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Knickpflege neue Regelungen ab 2015

Achtung! Verkürzte Knickpflege ab 2015 in Schleswig-Holstein

Mit dem Inkrafttreten der neuen Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 17.12.2014 wird nun auch in Schleswig-Holstein der Zeitraum für die Knickpflege ab 2015 begrenzt.

Das „Auf den Stock setzten“ ist nun nur noch jeweils ab dem 1. Oktober bis zum Ende Februar, gem. Bundesnaturschutzgesetzt § 39 Abs. 5 erlaubt.

Bisher galt [...]