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Ab 15. März ist Ruhezeit bei der Knickpflege

Ab 15. März müssen die Kettensägen und Motorsägen in der Norddeutschen Knicklandschaft erstummen, es beginnt die Schonzeit.

Zur Schonung von Flora und Fauna ist es ohne Sondergenehmigung oder Ausnahmegenehmigung vom 15. März bis 30. September verboten Knickpflege zu betreiben, also Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, [...]